sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie


  • Die Berufsbezeichnung sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie ist eine Zusatzqualifikation, welche staatlich anerkannte Physiotherapeuten erwerben können.
  • Mit der vom zuständigen Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung dieser Berufsbezeichnung, ist es dem  Physiotherapeuten möglich, einen Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

VORTEILE FÜR SIE ALS PATIENT/IN

  • Als Patient/in bietet sich für Sie die Möglichkeit, direkt den Weg zu Ihrem Physiotherapeuten/in des Vertrauens zu gehen.
  • Der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie  diagnostiziert (eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie) eigenverantwortlich, um daraus individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Behandlungen abzuleiten.
  • Sie können also ohne Umwege und Zeitverzug direkt zur physiotherapeutischen Behandlung!

HINWEIS:

  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen weiterhin nur nach vorheriger Verordnung durch den behandelten Arzt!
  • Einige gesetzliche Krankenkassen bieten jedoch Zusatzversicherungen, welche Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken an – bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse !
  • Privatpatienten können die Rechnungen des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend machen, sofern in ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen  erstattungsfähig sind.
  • Alle Behandlungen sind selbstverständlich auch als Selbstzahlerleistungen möglich!